Entrümpelung

Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen einer Haushaltsauflösung und einer Entrümpelung? Ja, den gibt es, denn bei einer Entrümpelung muss nicht zwingend ein ganzes Haus oder eine Wohnung leer geräumt werden. Eine Entrümpelung kann sich nur auf einzelne Räume wie den Keller oder den Dachboden beziehen. Ein Entrümpelungsunternehmen ist aber auch zur Stelle, wenn es sich um eine verwahrloste sogenannte Messie-Wohnung handelt.

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Dinge, die nicht mehr gebraucht werden

Während es bei der Auflösung eines Haushalts noch Gegenstände gibt, die benötigt werden, handelt es sich bei einer Entrümpelung in der Regel um das Entfernen von wertlosen oder unbrauchbaren Dingen. Wenn sich vielleicht im Laufe von vielen Jahren im Keller Dinge angesammelt haben, für die keiner mehr Verwendung hat, dann werden diese Dinge nach der Entrümpelung auf den Müll geworfen. Auf Wunsch entfernt ein Entrümpelungsunternehmen sogar die Bodenbeläge in einem Haus oder einer Wohnung und nimmt anschließend die Endreinigung inklusive einer Desinfektion vor.

Wann wird eine Entrümpelung notwendig?

Ein besonders häufiger Fall für eine Entrümpelung ist entweder die Auflösung eines Haushalts nach einem Sterbefall oder ein Umzug. Bei einem Umzug lohnt sich das Entrümpeln vor allem, wenn zwei Haushalte zusammengeführt werden, denn nicht immer ist das neue Zuhause so groß, dass zwei komplette Einrichtungen darin Platz finden. Das, was nicht mitgenommen wird, entsorgt ein Entrümpelungsunternehmen. Nicht selten stehen die Angehörigen nach einem Todesfall vor dem Problem einer zugemüllten Wohnung und auch hier ist eine Entrümpelung die beste Lösung.

Worauf Vermieter achten sollten

Oftmals befindet sich das Gerümpel nicht nur im Haus oder in der Wohnung, sondern auch außerhalb. Der Keller und der Dachboden sind beliebte Orte, um Dinge aufzubewahren, die nicht mehr benötigt werden. Vermieter sollten daher sehr genau darauf achten, ob sich nicht noch außerhalb des Hauses Gerümpel befindet, was entsorgt werden muss. So etwas kann ein Gartenhäuschen oder ein Geräteschuppen sein, in dem sich Gerümpel angesammelt hat. Vermieter sind daher gut beraten, nachdem der Mieter ausgezogen oder verstorben ist, im Haus und auf dem Außengelände nachzuschauen, ob dort noch herrenlose Gegenstände herumliegen. Die Kosten für eine Entrümpelung trägt entweder der Vermieter oder der Mieter, falls die Kosten über die Betriebskosten abgerechnet werden.